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   OLG Schleswig, 04.03.1996 - 2 W 113/95   

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https://dejure.org/1996,3381
OLG Schleswig, 04.03.1996 - 2 W 113/95 (https://dejure.org/1996,3381)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.03.1996 - 2 W 113/95 (https://dejure.org/1996,3381)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. März 1996 - 2 W 113/95 (https://dejure.org/1996,3381)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 70m § 27 § 29 § 13a
    Unzulässigkeit einer vor Beendigung der geschlossenen Unterbringung eingelegten weiteren Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Beendigung geschlossener Unterbringung

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1344
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.03.1996 - 2 W 113/95
    Diese Normen sind weder Ausdruck eines verfahrensübergreifenden Grundsatzes noch dienen sie der Überprüfung richterlicher Maßnahmen (BVerfGE 49, 329, 339).
  • OLG Zweibrücken, 25.05.2005 - 3 W 63/05

    Unzulässige Beschwerde der Deutschen Telekom AG gegen eine erledigte

    Die Fortsetzung eines in der Hauptsache erledigten Verfahrens zum Zwecke der Feststellung der Rechtswidrigkeit ist im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundsätzlich nicht vorgesehen (vgl. BayObLGZ 1993, 82, 84 und FamRZ 1996, 558; OLG Hamburg FG-Prax 1996, 39; KG FamRZ 1997, 442; SchlHOLG FamRZ 1996, 1344; Senat, etwa Beschluss vom 13. August 2002 - 3 W 10/02 m.w.N.; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, FG 15. Aufl. § 19 Rdnr. 86).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2004 - 3 Wx 68/04

    Aufrechterhaltung der Abschiebungshaft bei einem aus der Abschiebungshaft heraus

    Nachdem der Betroffene sein Rechtsmittel zulässigerweise auf die Kostenfrage beschränkt hat, ist nunmehr über die gesamten Verfahrenskosten zu befinden (vgl. BayObLGZ 1985, 432/434; SchlHOLG FamRZ 1996, 1344).
  • OLG Schleswig, 26.08.1998 - 2 W 153/98

    Sofortige Beschwerde bei Unterbringung

    Dem steht die vom Senat bislang vertretene Ansicht entgegen, daß im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit nach Erledigung der Hauptsache - insbesondere nach endgültiger Beendigung der geschlossenen Unterbringung - keine Fortsetzung des Verfahrens zwecks Überprüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung stattfindet, sondern das Rechtsmittel, soweit es nicht in zulässiger Weise auf den Kostenpunkt beschränkt worden ist, als unzulässig zu verwerfen gewesen ist (z. B. Beschl. v. 4.3.1996, FamRZ 1996, 1344 ).
  • OLG Düsseldorf, 08.12.2006 - 3 Wx 244/06

    Kostentragung bei fehlerhaft durchgeführtem Abschiebungshaftverfahren nach

    Nachdem der Betroffene sein Rechtsmittel zulässigerweise auf die Kostenfrage beschränkt hat, hatte die Kammer nunmehr über die gesamten Verfahrenskosten zu befinden (vgl. BayObLGZ 1985, 432/434; SchlHOLG FamRZ 1996, 1344).
  • BayObLG, 06.02.2002 - 3Z BR 407/01

    Kostenpflicht des Betroffenen bei nachträglicher Unzulässigkeit der Abscheibung

    Aufgrund der Hauptsacheerledigung und der Beschränkung der sofortigen weiteren Beschwerde auf den Kostenpunkt hat der Senat über die gesamten Verfahrenskosten zu befinden (vgl. BayObLGZ 1985, 432/434; SchlHOLG FamRZ 1996, 1344).
  • KG, 08.11.1999 - 25 W 414/97

    Auslagenersatz im Abschiebehaftverfahren

    Dies ist nach dem Sachverhalt zu beurteilen, der zur Zeit der Antragstellung (bzw. hier der Rechtsmitteleinlegung; für eine einheitliche Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten des gesamten Verfahrens nach Abschluß des gesamten Verfahrens: OLG Hamm, JMBlNRW 1963, 266, zum damaligen UnterbrG NRW) für die Behörde unter Ausnutzung aller ihr nach den Umständen des Einzelfalles zumutbaren Erkenntnisquellen feststellbar gewesen ist (so schon Saage/ Göppinger, a. a. O., § 16 Rdnr. 10; Bassenge/Herbst, FGG/RpflG, 6. Auflage, § 13 a Anmerkung 6 zu § 13 a Abs. 2 Satz 3 FGG; Keidel/Kuntze/ Winkler/Zimmermann, FGG, 14. Auflage, § 13 a Rdn. 51 zu § 13 a Abs. 2 Satz 3 FGG; OLG Schleswig, FamRZ 1996, 1344 zu § 13 a Abs. 2 Satz 3 FGG).
  • BayObLG, 16.05.1997 - 3Z BR 53/97

    Verlängerung der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts - Keine Erledigung der

    1. Die gegen die landgerichtliche Bestätigung der Betreuerbestellung gerichteten weiteren Beschwerden sind zu verwerfen, da sich nach ihrer zulässigen Einlegung die Hauptsache erledigt hat und eine Beschränkung der Rechtsmittel auf den Kostenpunkt nicht vorliegt (vgl. BayObLGZ 1993, 82; KG FamRZ 1997, 442/443 f.; SchlHOLG FamRZ 1996, 1344 ).
  • KG, 08.11.1999 - 25 W 415/97

    Abschiebung; Abschiebehaft; Haftantrag; Auslagenersatz; Erstbeschwerde; Weitere

    Dies ist nach dem Sachverhalt zu beurteilen, der zur Zeit der Antragstellung (bzw. hier der Rechtsmitteleinlegung; für eine einheitliche Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten des gesamten Verfahrens nach Abschluß des gesamten Verfahrens: OLG Hamm, JMBlNRW 1963, 266, zum damaligen UnterbrG NRW) für die Behörde unter Ausnutzung aller ihr nach den Umständen des Einzelfalles zumutbaren Erkenntnisquellen feststellbar gewesen ist (so schon Saage/ Göppinger, a. a. O., § 16 Rdnr. 10; Bassenge/Herbst, FGG/RpflG, 6. Auflage, § 13 a Anmerkung 6 zu § 13 a Abs. 2 Satz 3 FGG; Keidel/Kuntze/ Winkler/Zimmermann, FGG, 14. Auflage, § 13 a Rdn. 51 zu § 13 a Abs. 2 Satz 3 FGG; OLG Schleswig, FamRZ 1996, 1344 zu § 13 a Abs. 2 Satz 3 FGG).
  • BayObLG, 08.07.1998 - 3Z BR 149/98

    Beurteilung des begründeten Anlasses zur Stellung eines inzwischen

    Nachdem der Betroffene seine Erstbeschwerde auf die Kosten beschränkt hatte, war nur noch über die gesamten Verfahrenskosten - Gerichtskosten und außergerichtliche Kosten - zu befinden (vgl. BayObLGZ 1985, 432/434; 1989, 131/133; SchlHOLG FamRZ 1996, 1344 ).
  • BayObLG, 25.09.1997 - 3Z BR 382/97

    Keine Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung nach Erledigung der

    Ein nach Erledigung der Hauptsache eingelegtes Rechtsmittel ist grundsätzlich unzulässig, da eine Sachentscheidung in der Regel - so auch hier - nicht mehr ergehen kann (vgl. BGHZ 109, 108 /110), insbesondere für eine Feststellung der Rechtswidrigkeit der angegriffenen richterlichen Verfügungen kein Raum ist (vgl. BayObLGZ 1993, 82; BayObLG FamRZ 1996, 558 ; KG FamRZ 1997, 442 ; SchlHOLG FamRZ 1996, 1344 ; vgl. auch Bürgle FamRZ 1996, 1453 und Pentz FamRZ 1996, 1455 gegen Smid FamRZ 1996, 559).
  • BayObLG, 11.08.1998 - 3Z BR 210/98

    Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten in einem Verfahren über die

  • BayObLG, 09.12.1997 - 3Z BR 468/97

    Unzulässige Abschiebungshaft bei Identitätsverschleierung

  • BayObLG, 18.09.1998 - 3Z BR 227/98

    Belastung des Betroffenen mit Verfahrenskosten bei Abschiebeverfahren

  • BayObLG, 28.01.1998 - 3Z BR 23/98

    Asylfolgeantrag nach vorübergehender Rückkehr ins Heimatland

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